Rechte und Pflichten
Mitglieder haben verschiedene Verpflichtungen, zum Beispiel die Zahlung des jährlichen Jahresbeitrags. Alle Rechte und Pflichten sind hier einmal zusammengefasst oder ausführlich in den Publikationen (Satzungen und Ordnungen) unseres Verbandes zu finden.
Mitgliedschaft
Ordentliche Mitgliedschaft
- reguläre Mitgliedschaft
- aktives und passives Wahlrecht
- voller Jahresbeitrag (Halbjahresbeitrag berücksichtigen)
Weitere Mitgliedschaftsarten…
Fördermitglied
- unterstützen ideell und materiell
- kein Wahlrecht, kein Versicherungsschutz
- geringer Jahresbeitrag, Spenden freiwillig, aber ausdrücklich erwünscht
Zweitmitglied
- setzt Mitgliedschaft in einer anderen Gruppe des BdP voraus
- nur passives Wahlrecht
- kein Beitrag (Beitrag wird nur in der Hauptgruppierung fällig)
Mitgliedsbeiträge
Mitglieder sind verpflichtet, jährlich den Jahresbeitrag zu zahlen. Die Beiträge sind wie folgt festgelegt:
Mitgliedsbeiträge nach Mitgliedschaft (Stand Februar 2024) | Gesamt | Anteil Bund | Anteil Land | Anteil Stamm |
ordentliche Mitglieder | 100€ | 37€ | 8€ | 55€ |
ordentliche Mitglieder (Halbjahresbeitrag*) | 50€ | 21,25€ | 5€ | 23,75€ |
ordentliche Mitglieder (Inaktivenbeitrag*) | 50€ | 37€ | 8€ | 5€ |
Fördermitglieder | min. 10€ | 10€ | – | freiwillig |
Zweitmitglieder | 0€ | – | – | freiwillig |
*Halbjahresbeitrag: Ordentliche Mitglieder, die erst nach dem 01.07 eines Jahres bei uns Mitglied werden, zahlen für das erste Beitrittsjahr nur den „Halben“ Jahresbeitrag.
*Inaktivenbeitrag: Geringerer Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder (durch geringeren Stammesanteil), gedacht für z. B. Auslandsjahr, Au-pair etc. setzt eine tatsächliche Inaktivität voraus.
Rabatt für Geschwisterkinder
Wenn Geschwister als ordentliche Mitglieder angemeldet sind, ist beginnend mit dem zweiten Geschwisterkind (und jedes folgende) 10€ des Beitrags erlassen. (Kind 1 100€, Kind 2 90€, Kind 3 80€…). Halbjahresbeiträge sind davon ausgeschlossen.