Rechte und Pflichten

Mitglieder haben verschiedene Verpflichtungen, zum Beispiel die Zahlung des jährlichen Jahresbeitrags. Alle Rechte und Pflichten sind hier einmal zusammengefasst oder ausführlich in den Publikationen (Satzungen und Ordnungen) unseres Verbandes zu finden.

Mitgliedschaftsarten

Ordentliche Mitgliedschaft

  • reguläre Mitgliedschaft
  • aktives und passives Wahlrecht

Weitere Mitgliedschaftsarten

Fördermitgliedschaft

  • unterstützen ideell und materiell
  • kein Wahlrecht, kein Versicherungsschutz
  • geringer Jahresbeitrag, Spenden freiwillig, aber ausdrücklich erwünscht

Zweitmitgliedschaft

  • setzt Mitgliedschaft in einer anderen Gruppe des BdP voraus
  • nur passives Wahlrecht
  • kein Beitrag (Beitrag wird nur in der Hauptgruppierung fällig)

Mitgliedsbeiträge

Jedes Mitglied hat Beiträge zu entrichten. (§ 5 Absatz 1 der Bundessatzung)

Der Beitrag setzt sich aus einem Bundes-, Landes- und Stammesbeitrag zusammen.

Beiträge nach Mitgliedschaft (Stand Beitragsjahr 2025)GesamtbeitragBeitrag
Bund
Beitrag
Land
Beitrag
Stamm
ordentliche Mitgliedschaft100€37€12€51€
ordentliche Mitgliedschaft (Halbjahresbeitrag*)50€21,25€7,50€21,25€
ordentliche Mitgliedschaft (Inaktivenbeitrag*)50€37€12€1€
Fördermitgliedschaft10€10€
Zweitmitgliedschaft0€

*Halbjahresbeitrag: Ordentliche Mitglieder, die erst nach dem 01.07 eines Jahres bei uns Mitglied werden, haben für das erste Beitrittsjahr Anspruch auf den Halbjahresbeitrag.

*Inaktivenbeitrag: Geringerer Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder (durch geringeren Stammesanteil), gedacht für z. B. Auslandsjahr, Au-pair etc. setzt eine tatsächliche Inaktivität voraus.

Rabatt für Geschwisterkinder

Geschwister wird beginnend mit dem zweiten Geschwisterkind (und jedes folgende) jeweils 10€ vom gesamten Beitrag erlassen. Alle Geschwister müssen als ordentliche Mitglieder angemeldet sein, Halbjahresbeiträge und Inaktivenbeiträge sind davon ausgeschlossen.

(Kind 1 100€, Kind 2 90€, Kind 3 80€…)

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