Rechte und Pflichten
Mitglieder haben verschiedene Verpflichtungen, zum Beispiel die Zahlung des jährlichen Jahresbeitrags. Alle Rechte und Pflichten sind hier einmal zusammengefasst oder ausführlich in den Publikationen (Satzungen und Ordnungen) unseres Verbandes zu finden.
Mitgliedschaftsarten
Ordentliche Mitgliedschaft
- reguläre Mitgliedschaft
- aktives und passives Wahlrecht
Weitere Mitgliedschaftsarten…
Fördermitgliedschaft
- unterstützen ideell und materiell
- kein Wahlrecht, kein Versicherungsschutz
- geringer Jahresbeitrag, Spenden freiwillig, aber ausdrücklich erwünscht
Zweitmitgliedschaft
- setzt Mitgliedschaft in einer anderen Gruppe des BdP voraus
- nur passives Wahlrecht
- kein Beitrag (Beitrag wird nur in der Hauptgruppierung fällig)
Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied hat Beiträge zu entrichten. (§ 5 Absatz 1 der Bundessatzung)
Der Beitrag setzt sich aus einem Bundes-, Landes- und Stammesbeitrag zusammen.
Beiträge nach Mitgliedschaft (Stand Beitragsjahr 2025) | Gesamtbeitrag | Beitrag Bund | Beitrag Land | Beitrag Stamm |
ordentliche Mitgliedschaft | 100€ | 37€ | 12€ | 51€ |
ordentliche Mitgliedschaft (Halbjahresbeitrag*) | 50€ | 21,25€ | 7,50€ | 21,25€ |
ordentliche Mitgliedschaft (Inaktivenbeitrag*) | 50€ | 37€ | 12€ | 1€ |
Fördermitgliedschaft | 10€ | 10€ | – | – |
Zweitmitgliedschaft | 0€ | – | – | – |
*Halbjahresbeitrag: Ordentliche Mitglieder, die erst nach dem 01.07 eines Jahres bei uns Mitglied werden, haben für das erste Beitrittsjahr Anspruch auf den Halbjahresbeitrag.
*Inaktivenbeitrag: Geringerer Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder (durch geringeren Stammesanteil), gedacht für z. B. Auslandsjahr, Au-pair etc. setzt eine tatsächliche Inaktivität voraus.
Rabatt für Geschwisterkinder
Geschwister wird beginnend mit dem zweiten Geschwisterkind (und jedes folgende) jeweils 10€ vom gesamten Beitrag erlassen. Alle Geschwister müssen als ordentliche Mitglieder angemeldet sein, Halbjahresbeiträge und Inaktivenbeiträge sind davon ausgeschlossen.
(Kind 1 100€, Kind 2 90€, Kind 3 80€…)